Rücknahmeverpflichtung nach dem Verpackungsgesetz

Hinweis zur Rücknahmepflicht von nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen


Nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind
1. Transportverpackungen,
2. Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
3. Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist,
4. Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
5. Mehrwegverpackungen


Soweit wir Waren in nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen an Endverbraucher abgeben, sind wir dazu verpflichtet, diese gebrauchten, restentleerten nicht- systembeteiligungspflichtigen Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe wie sie von uns in Verkehr gebrachten wurden, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen. Unsere
Rücknahmepflicht beschränkt sich auf Verpackungen, die von solchen Waren stammen, die wir in unserem Sortiment führen. Sollten wir mit ihnen bereits eine andere Regelung zur Rücknahme unserer nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen getroffen haben, geht diese Regelung unserer gesetzlichen Rücknahmeverpflichtung vor.

Sollte uns eine umwelt- und gesundheitsverträgliche Rücknahme am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe von nicht- systembeteiligungspflichtigen Verpackungen nach den oben genannten Ziffern 3. und/oder 4. nicht möglich sein, kann die Rücknahme auch in einer zentralen Annahmestelle erfolgen, wenn diese in einer für den Rückgabeberechtigten zumutbaren Entfernung zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt und zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.

Über diese Rücknahmemöglichkeit von nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen soll im Sinne der EU-Richtlinie 94/62/EG Verpackungsabfall vermieden, die Wiederverwendung von Verpackungen begünstigt, die stoffliche Verwertung und die anderen Formen der Verwertung der Verpackungsabfälle sowie als Folge daraus eine Verringerung der endgültigen Beseitigung der Abfälle erreicht werden.

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Rücknahme von nicht- systembeteiligungspflichtige Verpackungen haben.